Baronie Retogau
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Baronie Retogau und Wildermark


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Verbrechen und Strafen

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1Verbrechen und Strafen Empty Verbrechen und Strafen Do Aug 20 2009, 17:52

garrett

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Reichsritter
Reichsritter

DIE RECHTSBRÜCHE

Zur Erinnerung an alle Retogauer

Vergehen:
Dies sind die leichtesten Rechtsbrüche, die allerorten nur auf Klage eines Geschädigten verfolgt werden: 'Unsittlichkeit', Ruhestörung, Landstreicherei und ähnliche Verstöße, aber auch das unbewaffnete Raufen sowie der sogenannte `Kleine Diebstahl' (Beute bis zu einem Wert von 5 Dukaten), bei dem niemand bedroht oder gar verletzt und nichts aufgebrochen oder sonst beschädigt worden sein darf.
Verbrechen: Hierzu werden die meisten Straftaten gezählt, so etwa der `Große Diebstahl' von mehr als 5 Dukaten Beutewert und Einbruch, Brandstiftung und Betrug, Verleumdung, Beleidigung und Falschanklage.
Schwerverbrechen: Dazu zählen traditionell Gewaltverbrechen wie Notzucht, ernste Körperverletzung, Straßenraub, Piraterie und Entführung, Mordbrennerei, Mord und Totschlag, aber auch Staatsverbrechen wie Wilddiebstahl, Schmuggel, Steuerbetrug, Falschmünzerei, Verschwörung gegen den Monarchen und Landes- und Hochverrat sowie Verbrechen gegen die Weltordnung wie das Paktieren mit Dämonen, das Leugnen göttlicher Wahrheiten und das Beschimpfen oder Verächtlichmachen der Götter, ihrer Diener und Stellvertreter. Derlei Verbrechen werden oft als "schädlich Hämmern an den Grundfesten von Reich, Dere und Alveran" zusammengefasst.
Schon der Versuch eines Schwerverbrechens wird genauso hart bestraft wie dessen Durchführung.

DIE STRAFEN

Bei Vergehen sind Schandstrafen üblich, vom öffentlichen Tadel, dem sogenannten `Verruf', bis zum Zurschaustellen im Pranger, Geldstrafen bis zu 10 Dukaten oder Arrest bis zu einem Monat; ferner die körperliche Züchtigung `an Haut und Haar', also das Scheren und/oder Auspeitschen des Übeltäters.

Bei Verbrechen sind Haft und Geldstrafen ohne Obergrenze zulässig, zu denen oft noch Schandstrafen und/oder Züchtigungen kommen. Die Verstümmelung eines Diebes oder Betrügers geschieht meist am `frevlerischen Körperteil', etwa der Hand oder Zunge, ist aber nur bei Wiederholungstätern zulässig.

Schwerverbrechen werden mit langer Haft und schweren Geldstrafen geahndet, häufiger noch mit Zwangsarbeit im Steinbruch oder Bergwerk oder der Verbannung in eine Strafkolonie (die das Mittelreich im Urwald bei Hôt-Alem unterhält). Brandmarkungen sind als begleitende Maßnahme üblich. Zulässig ist auch die odesstrafe; diese wird an Adligen durch das Köpfen, bei anderen durch das Hängen vollstreckt. Strafverschärfend zur Hinrichtung ist auch das Verbrennen des Leichnams.

Als Beispiel sei genannt:
Ein angesehener Händler befährt eine Reichslandstrasse und soll schließlich beim Betreten einer Baronie Zölle in Höhe von 4% seines Warenwertes zahlen.
Einwenig empört über die Höhe des Zolls beschwert sich dieser beim Zöllner.
Das ist Diebstahl, unverschämt. Schließlich befährt man ja nur eine Reichslandstrasse in irgendeiner Baronie, und wechselt nicht von einem Königreich ins andere.
Der Zöllner zeigt sich unbeeindruckt und erklärt dem Händler, dass Zölle notwendig seien die Sicherheit der Reisenden und den guten Zustand der Reichslandstrasse gewähr leisten zu können. Ein wenig mürrisch zahlt der Händler den Zoll und zieht weiter.

Jetzt könnte man die Reaktion vorausahnen, sollten vielleicht Zölle in Höhe von 10% verlangt werden.
Anklagepunkt: Grosser Diebstahl (Verbrechen) Betrug (Verbrechen), Piraterie (Schwerverbrechen), Strassenraub (Schwerverbrechen),… siehe Strafen
Dies wäre die schlimmste Möglichkeit, die andere wäre, dass Händler einen Umweg in Kauf nehmen und die stark überteuerte Strasse meiden

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