Baronie Retogau
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Baronie Retogau

Baronie Retogau und Wildermark


Sie sind nicht verbunden. Loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich

Wehrpflicht und Heerbann

Nach unten  Nachricht [Seite 1 von 1]

1Wehrpflicht und Heerbann Empty Wehrpflicht und Heerbann Mo Aug 17 2009, 12:29

garrett

garrett
Reichsritter
Reichsritter

Jeder volljährige Freie und Adlige unterliegt der Waffenpflicht, aufgrund der er seinem Lehnsherrn in den Kampf folgen muss, wenn dieser zum Heerbann dazu aufruft. Die Kämpfer des Heerbanns werden als Waffentreue bezeichnet.
Die Waffenpflicht, die Heerfahrt, ist zeitlich auf acht Wochen im Jahr begrenzt. Die Heerfahrt muss jedoch nicht am Stück abgeleistet werden. So kann(nicht: muss) es durchaus vorkommen, dass die Freien einer Provinz mehrmals jährlich für einige Tage oder Wochen einberufen werden.
Gerade dies stellt sie vor ein Problem: Viele werden gerade in der für Feldzüge und Schlachten in Frage kommenden Zeit auf dem Feld gebraucht. Ein Dienstherr, der die Freien in der Erntezeit zum Kampf ruft oder länger als acht Wochen beansprucht, erzürnt seine Getreuen.
Eine Heerfahrt beginnt mit der Heerschau, in welcher der Herr die Zahl und Ausrüstung seiner Getreuen überprüft. Ihr Ende findet sie mit dem Heereslob, wo sich der Herr symbolisch von seinen Getreuen verbeugt, die Gefallenen ehrt und die Waffentreuen wieder zu ihren Höfen entlässt.
Wer sich der Heerfolge entziehen möchte, muss ein Bannergeld (um die 20 Dukaten) zahlen, das ihn für ein Jahr von der Heerfolge freistellt. Verschuldet sich der Freie hierfür beim Herrn, kann er in die Schuldknechtschaft geraten. Er wird damit unfrei – was ihn dauerhaft von der Waffenpflicht befreit. Verliert dadurch auch sein Hab und Gut, da Unfreie keinen Besitz haben.
Waffentreue erhalten keinen Sold und müssen sich selbst versorgen. Weiters sind sie selbst für Waffen und Ausrüstung verantwortlich. Je nach Grösse oder Art seines Hofes ist er dazu verpflichtet, eine bestimmte Ausrüstung in den Krieg zu führen: so dürfen die armen Einödbauern als einfache Bogenschützen kommen, während ein Junker stets mindestens mit Pferd, Schwert und Schild zu erscheinen hat. Viele Waffen werden seit Generationen weitervererbt. Rüstungen sind oft im schlechten Zustand, da Ausbesserung teuer ist.
Es liegt an den Freien den Umgang mit der Waffe zu üben.
Junge Freie werden oftmals von der Familie im Umgang mit der Waffe ausgebildet. Es kann auch vorkommen, das Dorfschulzen, Büttel,… einmal die Woche die jungen Streiter unterrichten, aber nur mit Genehmigung ihrer Familien.

Nach oben  Nachricht [Seite 1 von 1]

Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten